Dennewitzer Straße 6
14913 Jüterbog
Das Büro ist von Montag bis Freitag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Ich berate und vertrete Mandanten außergerichtlich und gerichtlich insbesondere in SGB II-Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“), Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld I), Rentenversicherungsrecht (Erwerbsminderung), Schwerbehindertenrecht und Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall).

Insbesondere die Bescheide des Jobcenters in Hartz IV-Fällen sind nach wie vor oft falsch. Typische Fehler sind die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Berechnung der Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Leistungsberechnung bei Bedarfsgemeinschaften, die Leistungsberechnung gegenüber Selbständigen und Leistungsempfängern, die über eigenes Wohneigentum verfügen.

Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihr Leistungsbescheid rechtmäßig ist, legen Sie mir diesen für eine unverbindliche Ersteinschätzung vor.

Für SGB II-Leistungsbezieher entstehen in der Regel keine Anwaltskosten, da die Möglichkeit besteht, Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen oder die Kosten bei einem erfolgreichen Widerspruch bzw. erfolgreicher Klage vom Jobcenter übernommen werden müssen.

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht
Familienrecht
Sozialrecht

Kostenlose Ersteinschätzung

In einem Gesprach beurteile Ich Ihre Angelegenheit und gebe Ihnen eine Empfehlung über das weitere Vorgehen, ob eine kostenpflichtige anwaltliche Tätigkeit erforderlich und sinnvoll ist und teile ihnen die voraussichtlichen Kosten mit.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.